Wegfall der UVP-Vorprüfungspflicht im Genehmigungsverfahren

OVG Lüneburg (1. Senat), Beschluss vom 23.07.2020 – 1 ME 64/20

Amtliche Leitsätze:

‬1. Dass eine zunächst erforderliche UVP-Vorprüfung nicht durchgeführt wurde, ist unschädlich, wenn die Vorprüfungspflicht im Laufe des Genehmigungsverfahrens entfällt (hier durch Aufgabe eines kumulierenden Vorhabens).

‬2. Eine unterlassene Nachbarbeteiligung nach § NDSBAUO § 68 Abs. NDSBAUO § 68 Absatz 2 NBauO kann durch Anhörung im Widerspruchsverfahren geheilt werden.

Rechtsgebiete:

‬Umweltrecht, Öffentliches Baurecht, Verwaltungsverfahren und -prozess

Schlagworte:

‬Heilung, kumulierendes Vorhaben, Nachbarbeteiligung, UVP-Vorprüfung, Genehmigungsverfahren, Vorprüfungspflicht, Anhörung, Widerspruchsverfahren, Genehmigung, Biogasanlage, Blockheizkraftwerk

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