Das Fliegen bedarf der Strategie

Im Luftraum als Verkehrsraum sind zahlreiche Interessen aufeinander abzustimmen. Sicherheit des Luftverkehrs, Lärmschutz, Kapazitäten und Wirtschaftlichkeit sind ebenso zu berücksichtigen wie Klimaschutz und Raumplanung. Wir sind für das Fliegen, aber auch für einen gerechten Interessensausgleich und ggf. Entschädigung. So vertreten wir u. a. Flughafenbetreiber ebenso wie betroffene Kommunen und Bürger, jeweils an verschiedenen Standorten natürlich. Die Kanzlei hat dabei ganz besondere Kompetenzen nicht nur in der Prozessvertretung, sondern auch in der strategischen Beratung vorzuweisen. Da sie seit rund 19 Jahren auf allen Planungsebenen mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens befasst ist, sind hier juristische und flugsicherungsfachliche (FS) Kenntnisse und Erfahrungen vereinigt. Neben guter Politik, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit stellen in Abwägungsprozessen diese juristischen und FS-fachlichen Argumente in ihrer spezifischen Kombination den Erfolgsfaktor dar.

Wir vertreten unsere Mandanten zu:

  • Flughafenplanung
  • Flugroutenplanung
  • Flugsicherung
  • Lärm- und Gesundheitsschutz
  • Nachtflugverbot
  • Siedlungsbeschränkung
  • Entschädigung
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