Das Bundesumweltministerium (BMU) will die Kommunen bei den Kosten für die Stadtreinigung zukünftig entlasten. Bundesumweltministerin Svenja Schulze und der Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) und Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling haben dazu ein gemeinsames Vorgehen angekündigt – basierend auf der EU-Einweg-Kunststoffrichtlinie, die im Mai 2019 von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet wurde. Demnach sind Hersteller von Einweg- oder Wegwerfartikeln künftig an Reinigungs- und Entsorgungskosten im öffentlichen Raum zu beteiligen. Diese erweiterte Herstellerverantwortung gilt für Fast-Food-Verpackungen, Getränkebecher, leichte Kunststofftragetaschen sowie für Zigarettenfilter.
Das BMU wird im ersten Schritt im Kreislaufwirtschaftsgesetz die Rechtsgrundlage für eine spätere Verordnung zur Kostenbeteiligung von Herstellern typischer Wegwerfartikel schaffen. Wie hoch ihr Anteil in den öffentlichen Abfallbehältern, auf den Straßen und Parks ist, will der VKU wiederum in einer deutschlandweiten Untersuchung ermitteln.
Viele Zigaretten und Einweg-Produkte werden im öffentlichen Raum konsumiert und landen in den öffentlichen Abfallbehältern. Die VKU-Mitgliedsunternehmen beobachten, dass die Menge der Einweg-Verpackungen dabei zunimmt. Bisher sind allein die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe für die Entsorgung dieser Abfälle verantwortlich: Sie kümmern sich um die Straßenreinigung, unterhalten Abfallbehälter und sensibilisieren in Kampagnen für Stadtsauberkeit und Abfallvermeidung.
Bei diesen Kosten werden die Kommunen zukünftig entlastet. Dann müssen die Hersteller von Fast-Food-Verpackungen, Getränkebechern, leichten Kunststofftragetaschen und Zigarettenfiltern sowohl die Kosten für die öffentliche Sammlung dieser Produkte als auch anteilsmäßig die Kosten für die Bereitstellung der Abfallbehälter und die anschließende Entsorgung tragen.
Die Höhe der Finanzierungsbeiträge muss sich unter anderem am Aufwand für Reinigung und Entsorgung bemessen.
Svenja Schulze und Michael Ebling warnen zudem vor vermeintlich biologisch abbaubaren Verpackungen und so genanntem „Bioplastik“. Viele Hersteller labeln ihre Produkte oder Verpackungen als „Bioplastik“ oder „kompostierbar“ und suggerieren, dass diese biologisch abbaubar seien wie ein Apfel. Viele Menschen entsorgen diese dann im Bioabfall.
Svenja Schulze: „Produkte aus sogenanntem ‚Bioplastik’ sind häufig eine Mogelpackung. Sie verrotten weder in der Biotonne noch in den Kompostieranlagen und schon gar nicht in der Umwelt. Am Ende müssen sie sogar über den Restmüll entsorgt werden. In der EU setzt sich Deutschland deshalb dafür ein, dass nur Kunststoffe, die hundertprozentig biologisch abgebaut werden auch als solche bezeichnet werden dürfen.“
Bioabfälle sollten dagegen unbedingt in der Biotonne entsorgt werden, damit sie die Kommunen zur Kompost- und Energiegewinnung nutzen können.
Quelle: BMUB Pressemitteilung 135/19 vom 12.08.2019