Aktuelle Entscheidung des BVerwG zum Atomrecht

Leitsätze:

1. Durch den Genehmigungsvorbehalt für die Stilllegung und den Abbau einer kerntechnischen
Anlage in § 7 Abs. 3 Satz 1 AtG wird nicht der gesamte bei der Errichtung und Inbetriebnahme
dieser Anlage angefallene Prüfungsaufwand erneut ausgelöst und die bestandskräftige
Betriebsgenehmigung insgesamt in Frage gestellt.

2. Das Szenario „gezielter Flugzeugabsturz“ kann für zur vorübergehenden Lagerung von schwachbis
mittelradioaktivem Material dienende Pufferlagerflächen eines stillgelegten Kernkraftwerks dem
Restrisiko zugeordnet werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 – 7 C 1.11 –
BVerwGE 142, 159).

 

Quelle: Pressemitteilung des BVerwG Nr. 04/2021 vom 21.01.2021

BVerwG, Urteil vom 21.01.2021 – 7 C 4.19

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